Frauenarzt Dr. Perperis – das Leistungsspektrum in unserer Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Schwangerschafts-Konfliktberatung:
Wenn Sie unsicher sind, wie es weitergehen soll
Kommt eine Schwangerschaft ungewollt oder unvorhergesehen, schadet es nicht, wenn Sie eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch nehmen.
Wenn sich ein Kind zu einem unpassenden Zeitpunkt ankündigt, sind manche Frauen unsicher, wie es weitergehen soll oder sehen gar die Lösung nur in einem Schwangerschaftsabbruch.
Kommen Sie mit all Ihren Ängsten, Unsicherheiten und Fragen gerne zu mir: Ich stehe als vertrauensvoller Ansprechpartner und als Ihr Frauenarzt umsichtig, tröstend und kompetent zur Verfügung. Und vielleicht hilft ein klärendes Gespräch bei Ihrer Entscheidungsfindung.
Informationen zur ungewollten Schwangerschaft sowie zum Schwangerschaftsabbruch
Liebe Patientinnen
Manchmal kommt es zu einer ungewollten Schwangerschaft. Sollten Sie in diesem Fall über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken, muss diese Entscheidung selbstverständlich gut durchdacht sein. Mutter und Vater des ungeborenen Kindes sollten ganz genau prüfen, ob nicht doch die Möglichkeit besteht, das Baby zu bekommen.
Bis wann darf eine Abtreibung vorgenommen werden?
Bis zur 14. Woche nach dem ersten Tag Ihrer letzten Periode darf eine Abtreibung vorgenommen werden. Solange ist sie nach deutschem Recht nicht strafbar. Vor einem Abbruch müssen Sie ein Gespräch mit einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin einer anerkannten Beratungsstelle führen, um sich ausführlich über die Schwangerschaft und einen eventuellen Abbruch aufklären zu lassen. Und erst wenn drei Tage nach dieser Beratung vergangen sind, dürfte dann eine Abtreibung vorgenommen werden.
Übernimmt die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch die Krankenkasse?
Die Krankenkasse bezahlt einen Schwangerschaftsabbruch nur bei Bedürftigkeit. Das bedeutet, dass Ihr Einkommen 1142 Euro plus 270 Euro je Kind nicht übersteigt, und Sie zudem über kein verwertbares Vermögen verfügen, das kurzfristig zur Verfügung stünde. Falls Sie zum Beispiel als Sozialhilfeempfängerin kein Mitglied einer Krankenkasse sind, hilft Ihnen bei Fragen auch die Krankenkasse an Ihrem Wohnort weiter.
Wie wird bei einem Abbruch der Schwangerschaft vorgegangen?
Falls Sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, bin ich gerne Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner für alle Untersuchungen sowie für Ihre Fragen und bei Problemen. Ein Schwangerschaftsabbruch kann bis zum Ende der neunten Woche medikamentös mit Mifegyne erfolgen, danach mit einem operativen Eingriff.
Sowohl für den medikamentösen als auch für den operativen Abbruch benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Die Bescheinigung, dass das Beratungsgespräch stattgefunden hat
- Die Bescheinigung für die Kostenübernahme der Krankenkasse, sofern vorhanden
- Die Bescheinigung, wie lange Sie bereits schwanger sind
- Eine Überweisung, sofern vorhanden
- Alle vorliegenden Laborwerte
- Unterlagen, falls Erkrankungen vorliegen
- Mutterpass
- Blutgruppenausweis
Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch nach einem Eingriff nach wie vor zur Verfügung! Sind Sie ungewollt schwanger oder denken Sie über einen Schwangerschaftsabbruch nach? Ich bin in meiner Frauenarztpraxis in Sonthofen für Sie da und freue mich, wenn Sie mir Ihr Vertrauen schenken!
Haben Sie Fragen an Ihren Frauenarzt? Kommen Sie gerne in meine Praxis!
Ich freue mich, wenn Sie mir bei einer Schwangerschaft Ihr Vertrauen schenken! Falls Sie Fragen haben oder einen Termin vereinbaren möchten, nehmen Sie Kontakt zu uns auf.